Flasher am Fahrrad und am E-Scooter nutzen

18. Jänner 2024

Wer sicher und vor allem rechtlich abgesichert mit dem Mikromobil unterwegs sein möchte, muss auf einige Details achten. Da europaweit keine einheitliche Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt und auch die Regeln über die im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge nicht überall gleich sind, kann es schnell zu Verwirrung kommen.

Damit du in Sachen „Flasher” Bescheid weist, verraten wir dir hier die wichtigsten Informationen zur Nutzung von Flasher in Österreich, Deutschland und der Schweiz.

Du erfährst auch, wieso du Flasher laut StVZO und StVO am Fahrrad und E-Scooter nutzen darfst.

Das gilt in Österreich

Die gesetzlichen Regelungen fürs Fahrradfahren in Österreich betreffen zwei Bereiche: einerseits die Frage, welche Ausstattung genutzt werden muss, andererseits welche Verhaltensregeln auf der Straße gelten. Die Fahrradverordnung legt die Ausstattung von Fahrrädern fest, die StVO enthält Informationen zur Ausstattung von E-Scootern. Außerdem stehen in der StVO die Regeln, die Fahrradfahrer befolgen müssen. Nutzer:innen von E-Scootern, auch E-Kleinroller oder E-Tretroller, unterliegenden denselben Verhaltensregeln wie Radfahrer.

Die Regelungen in Deutschland

Oft stellt sich die Frage, ob Flasher in Deutschland genutzt werden darf. Die StVZO und die StVO enthalten Regeln, die von Fahrradfahrer:innen beachtet werden müssen. Außerdem gibt es die eKFV, die besondere Bestimmungen für E-Scooter enthält.Flasher kann in Einklang mit allen diesen Gesetzen genutzt werden.

Das darfst du in der Schweiz

In der Schweiz gibt es einerseits die Verordnung über Technische Ausrüstung von Straßenfahrzeugen (VTS), welche die Ausrüstung von Fahrrädern betrifft und andererseits dieVerkehrsregelnverordnung(VRV) mit Bestimmungen über die Straßenverkehrsregeln.

Ja, Flasher ist in Österreich, Deutschland und der Schweiz als Blinker erlaubt

Flasher darf in Österreich genutzt werden. Wenn man abbiegt, aktiviert man einfach den Blinker von Flasher und nutzt dann Flasher für das Handzeichen. Beachte die erhöhte Sturzgefahr, wenn du die Hand beim Handzeichen vom Lenker nimmst.

In Deutschland darf Flasher gemäß StVZO am Fahrrad und am E-Scooter genutzt werden. Aktiviere vor dem Abbiegen Flasher, um das Abbiegen mit einem deutlich erkennbaren Zeichen anzukündigen. Die 360°-Beleuchtung hilft, dass du vom Folgeverkehr und vom Gegenverkehr gleichmaßen gesehen wirst. Auf dem Fahrrad musst du die Hand nicht vom Lenker nehmen, sondern kannst einfach Flasher die Arbeit für dich machen lassen.

Achte beim E-Scooter besonders auf die Stabilität beim Abbiegen, wenn du die Hand für das Handzeichen vom Lenker nimmst.

Nutze Flasher in der Schweiz als verlässlichen und sichtbaren Richtungsanzeiger. Schwenke den Arm nach außen, um den Blinker zu aktivieren und die Abbiegerichtung anzuzeigen.